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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)

  1. Oktober 2024

4.1.4 Einführung von Energiesparmodellen

Gefördert wird die erstmalige Einführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten in öffentlicher, gemeinnütziger oder religionsgemeinschaftlicher Trägerschaft, die Nutzende zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren.

Förderfähige Maßnahmen:

Optionale Maßnahmen: Bei Bedarf auch unter Einsatz fachkundiger externer Dienstleister für die Durchführung von

− folgenden geringinvestiven Maßnahmen:

Installation von voreinstellbaren manuellen sowie programmierbaren Thermostatventilen

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 48 Monate.

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