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Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre müssen für alle als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeffizienzmaßnahmen (nach DIN EN 17463 ValERI) Umsetzungspläne entwickeln und veröffentlichen. Diese Maßnahmen müssen entweder aus einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1, oder einem Energie- oder Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 50001 oder EMAS) hervorgehen. Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme nach der DIN EN 17463, nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf Maßnahmen mit einer Nutzungsdauer von maximal 15 Jahren. 

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nameea_merkblatt_energieefffizienzgesetz.pdf